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Allgemeine Geschäftsbedingungen von GUGGLER
§ 1 Guggler ist eine Internet-Plattform zur Vergabe von Handwerks- und Dienstleistungsaufträgen.



Die Einzelheiten der Nutzung werden durch die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: „AGB“) geregelt.



§ 2 2.1







Diese AGB gelten für die Nutzung der deutschsprachigen Webseiten von Guggler. Mit der Registrierung auf Guggler kommt ein Nutzungsvertrag zwischen dem Nutzer und Guggler zustande, dessen Inhalt sich nach diesen AGB richtet. Der Gegenstand des Nutzungsvertrages wird im Einzelnen unter Ziffer 4 erläutert. Im Rahmen der Registrierung hat der Nutzer sein Einverständnis mit den AGB ausdrücklich zu erklären. Mit dem Einverständnis mit den AGB durch Aktivierung des hierfür vorgesehenen Formularfeldes bzw. Buttons erkennt der sich registrierende Nutzer die AGB als verbindlichen Bestandteil des Nutzungsvertrages an. Die jeweils geltende Fassung der AGB ist über einen Link Footer von Guggler abrufbar.









2.2









Unmittelbare Verbindlichkeit besitzen die AGB ausschließlich zwischen dem Mitglied und Guggler. Unmittelbare Rechtswirkungen, Ansprüche etc. zwischen den Nutzern im Sinne eines Vertrages zugunsten Dritter oder mit Schutzwirkung für Dritte ergeben sich aus den AGB vorbehaltlich einer ausdrücklich anders lautenden Regelung in diesen AGB dagegen nicht. Dies gilt auch, soweit die AGB Bestimmungen enthalten, die für das Verhältnis der Mitglieder untereinander von Bedeutung sind (z. B. über das Zustandekommen oder den Inhalt von Verträgen).








§ 3 3.1

Bei der Nutzung von Guggler hat der Nutzer das geltende Recht sowie die Bestimmungen dieser AGB zu beachten und einzuhalten. Dies gilt insbesondere für die von Mitgliedern auf Guggler eingestellten Inhalte wie z. B. Ausschreibungen oder Bewertungen.



3.2



Guggler weist auf die gesetzlichen Bestimmungen zur Bekämpfung von Schwarzarbeit hin. Die Einstellung von Ausschreibungen, die unter Verstoß gegen solche Bestimmungen oder andere gesetzliche Regelungen ausgeführt werden sollen, ist untersagt. Dies gilt entsprechend für Vorbereitungshandlungen, die auf eine Ausführung eines Auftrags durch Schwarzarbeit zielen, wie das Löschen von Ausschreibungen oder eine Nichtvergabe von Aufträgen.





3.3



Ferner weist Guggler ausdrücklich darauf hin, dass sowohl die Erbringung von als auch die Vergütung für Leistungen in bestimmten Bereichen (z. B. Steuer- und Rechtsberatung, Leistungen von Architekten und Ingenieuren, bestimmte Vermessungsleistungen) durch gesetzliche oder andere Bestimmungen reglementiert und daher nicht frei verhandelbar ist. Die Mitglieder, insbesondere jedoch Bieter, sind verpflichtet, das Vorliegen solcher Beschränkungen in eigener Verantwortung zu prüfen und ihre Einhaltung sicherzustellen.

3.4



Die Übermittlung von Informationen zur persönlichen Kontaktaufnahme (nachfolgend: „Kontaktdaten“) mit anderen Mitgliedern ist untersagt, es sei denn, die Kontaktaufnahme erfolgt durch Nutzung eigens und ausdrücklich zu diesem Zweck auf Guggler zur Verfügung stehender Funktionen. Unzulässig ist insbesondere die unter Umgehung solcher Funktionen erfolgende Veröffentlichung von Kontaktdaten im Rahmen einer Auftragsbeschreibung, im Mitgliedsprofil, in Angebotskommentaren oder sonstigen von einem Mitglied eingestellten Inhalten einschließlich von Bild- oder sonstigen Dateien.
§ 4 4.1



Der bestimmungsgemäße Abruf der Internetseiten von Guggler sowie die Suche nach Aufträgen stehen grundsätzlich jedem Nutzer offen. Zur Nutzung weiterer Funktionen bzw. Dienste wie z. B. die Teilnahme an Ausschreibungen ist eine vorherige Registrierung erforderlich.




4.2


Guggler stellt Die Plattform in der Form und mit den Funktionen und Diensten bereit, die auf den Internetseiten von Guggler jeweils gerade verfügbar sind. Ein Anspruch auf Bereitstellung oder Beibehaltung bestimmter Funktionen oder Dienste besteht nicht. Guggler ist insbesondere berechtigt, vorhandene Funktionen und Dienste inhaltlich zu ändern, vorübergehend oder endgültig zu deaktivieren oder neue Funktionen einzuführen sowie einzelne Funktionen an die Erfüllung bestimmter Voraussetzungen zu knüpfen.




4.3

Guggler betreibt lediglich die technische Plattform für die Vergabe von Aufträgen und Eintragen von Firmenwerbung durch die Mitglieder. Damit fungiert Guggler als technischer Dienstleister, nicht dagegen als Makler oder sonstiger Vermittler. An den über die Plattform vergebenen Aufträgen ist sie weder als Vertragspartei noch als Vertreter bzw. Erfüllungsgehilfe einer Vertragspartei oder in sonstiger Weise beteiligt. Benachrichtigungen, die das Guggler-System im Zusammenhang mit einer Ausschreibung, einem Angebot oder einer Ausschreibung im Übrigen versendet, dienen nur der Information des jeweiligen Mitglieds. Soweit diese Benachrichtigungen rechtlich erhebliche Erklärungen erhalten, gelten diese für und gegen denjenigen als abgegeben, den es angeht. Die Erfüllung der Aufträge erfolgt ausschließlich zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer. Es besteht kein Anspruch gegen Guggler auf die Entgegennahme und Bearbeitung von Beschwerden gegen andere Mitglieder oder auf Vermittlung in oder Schlichtung von Streitigkeiten zwischen diesen.





4.4


Der Nutzungsvertrag ist sowohl für das Mitglied als auch für Guggler jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündbar. Mit einer Kündigung durch das Mitglied erklärt dieses zugleich, dass zum Kündigungszeitpunkt eingestellte, noch nicht vergebene Aufträge bzw. abgegebene, noch nicht angenommene Angebote gegenstandslos sind. Solche Ausschreibungen und Angebote werden mit Erklärung der Kündigung oder unverzüglich danach durch Guggler gelöscht. Aus solchen Maßnahmen ergeben sich keinerlei Ansprüche gegen Guggler
§ 5 5.1

Die Nutzung von Guggler zur Suche nach Aufträgen ist ohne Registrierung möglich. Zur Nutzung weiterer Funktionen (z. B. Einstellen von Ausschreibungen oder Abgabe von Angeboten) ist eine Registrierung als Mitglied erforderlich. Ein Anspruch auf Registrierung des Nutzers und auf dessen Freischaltung zur Nutzung von Guggler besteht nicht.





5.2


Die Registrierung ist nur juristischen Personen und unbeschränkt geschäftsfähigen, volljährigen natürlichen Personen erlaubt. Die Registrierung einer juristischen Person darf nur von einer hierzu bevollmächtigten natürlichen Person vorgenommen werden, die namentlich genannt werden muss.

5.3

Die bei Guggler hinterlegten Daten, insbesondere die bei der Registrierung und dem Anlegen eines Mitgliedsprofils abgefragten Daten sind vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. Bei nachträglichen Änderungen sind diese Daten, insbesondere Adress- und sonstige Kontaktdaten sowie bei Auftragnehmern die zusätzlichen Angaben im Mitgliedsprofil über das Mitgliedskonto stets auf dem aktuellen Stand zu halten.

5.4

Das Anlegen mehrerer Mitgliedskonten für dieselbe natürliche oder juristische Person ist unzulässig.

5.5

Das Mitgliedskonto ist nicht übertragbar.

5.6

Mitglieder, die Guggler im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit nutzen wollen, sind verpflichtet, innerhalb von sieben Tagen nach Abschluss der Registrierung eine Kopie ihres Gewerbescheines (Bestätigung der Gewerbeanmeldung) an Guggler zu übermitteln. ( über das Benutzerkonto oder im Impressum angegebene Kontaktdaten) Entsprechendes gilt für sonstige von einem Mitglied bei Guggler hinterlegten Informationen die ebenfalls durch geeignete Dokumente nachzuweisen sind.

§ 6 6.1

Ein bei Guggler als Ausschreibung eingestellter Auftrag darf während der Angebotsphase nicht auf anderem Wege vergeben werden. Soll der Auftrag außerhalb von Guggler vergeben werden, hat der Auftraggeber die Ausschreibung zuvor mittels der hierfür zur Verfügung stehenden Funktion zu deaktivieren.



6.2

Soweit ein Auftrag über Guggler vergeben, d. h. ein Angebot durch den Auftraggeber angenommen wurde, sind die Vertragsparteien - Auftraggeber und Auftragnehmer - verpflichtet, nach dem Ende der Angebotsphase der Ausschreibung Kontakt zu der jeweils anderen Partei aufzunehmen. Ein Verstoß gegen diese Verpflichtung kann zur Sperrung des Mitgliedskontos führen.



§ 7 7.1

Die Einstellung eines Auftrags als Ausschreibung stellt eine unverbindliche Aufforderung des Auftraggebers zur Abgabe von Angeboten auf den eingestellten Auftrag dar. Die Vergabe eines Auftrags erfolgt durch Auswahl eines Bieters für die Auftragsausführung und die Annahme dessen Angebotes



7.2

Der Auftraggeber hat den Auftragsinhalt bei der Einstellung der Ausschreibung in der Auftragsbeschreibung möglichst präzise und vollständig zu beschreiben, um Bietern eine sichere Kalkulationsgrundlage zu geben. Sämtliche Preisangaben, z. B. die Preisvorstellung, sind jeweils auf den Gesamtauftrag zu beziehen. Ein Herunterbrechen der Preisangaben auf Einzelpositionen, z. B. auf einen Preis pro Zeiteinheit oder einen Preis pro Flächen- bzw. Volumeneinheit, ist unzulässig, es sei denn, hierfür werden eigens zu diesem Zweck bereitgestellte Funktionen genutzt



7.2

Untersagt ist die Einstellung von Ausschreibungen, die geltendes Recht, Rechte Dritter, die Bestimmungen des Nutzungsvertrages oder die guten Sitten verletzen. Dies gilt insbesondere für Ausschreibungen,



deren Inhalt gegen die gesetzlichen Bestimmungen zur Verhinderung von Schwarzarbeit verstößt,

die Leistungen betreffen, deren Angebot, Vertrieb oder Bewerbung gesetzlich untersagt ist (z. B. Veranstaltung nicht genehmigter Glücksspiele),

die eine Beeinträchtigung der körperlichen Unversehrtheit von Menschen oder Tieren zum Inhalt haben,

bei denen an sich zulässige Leistungen in unzulässiger Weise miteinander verbunden sind oder

bei denen die Vergütung für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistung ausschließlich oder zum Teil in Form einer z. B. umsatzabhängigen Provision gezahlt werden soll

und welche zu Werbezwecken dienen.




Guggler behält sich vor, derartige Ausschreibungen zu sperren.

§ 8 8.1

Angebote zur Ausführung eines bei Guggler als Ausschreibung eingestellten Auftrags dürfen während der Dauer der Ausschreibung ausschließlich über Guggler mittels der hierfür vorgesehenen Funktionen abgegeben werden.

8.2

Als Angebot ist jeweils der Betrag anzugeben, den der Bieter dem Auftraggeber für die Ausführung des Auftrages tatsächlich in Rechnung zu stellen beabsichtigt. Angebote sind stets als Bruttobeträge einschließlich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer anzugeben. Dies gilt auch dann, wenn der Auftraggeber vorsteuerabzugsberechtigt ist.


§ 9 Für die Nutzung von Guggler erhebt Guggler Nutzungsgebühren nach dem auf Guggler einsehbaren Gebührenverzeichnis. Das Mitglied, das kostenpflichtige Funktionen von Guggler in Anspruch nimmt, ist zur Entrichtung dieser Nutzungsgebühren verpflichtet. Kostenpflichtig ist insbesondere die Abgabe eines Angebotes für den Bieter, wenn dieses vom Auftraggeber angenommen wurde. Das Gebührenverzeichnis kann ergänzende Regelungen enthalten.



§ 10 10.1
Guggler stellt diese Plattform in der Form und mit den Funktionen bereit, die jeweils gerade verfügbar sind. Ein Anspruch auf Bereitstellung oder Beibehaltung bestimmter Funktionen besteht nicht. Hinsichtlich der Verfügbarkeit des Systems wird keinerlei Garantie abgegeben. Sie kann zeitweise durch Wartungsarbeiten oder aus anderen Gründen im Ganzen oder in Teilen, z. B. hinsichtlich einzelner Funktionen eingeschränkt sein. Eine Haftung für Folgen eingeschränkter Verfügbarkeit - gleich welcher Art und aus welchem Grund - ist ausgeschlossen. Soweit die eingeschränkte Verfügbarkeit Auswirkungen auf die Durchführung von Ausschreibungen hat, etwa weil eine Ausschreibung nicht eingestellt oder ein Angebot deshalb nicht abgegeben werden kann, weil z. B. eine Ausschreibung in einem Zeitraum eingeschränkter Verfügbarkeit abläuft, ergeben sich hieraus keinerlei Ansprüche gegen Guggler.

10.2

Die Inhalte von bei Guggler eingestellten Ausschreibungen und Mitgliedsprofilen werden ausschließlich von den jeweiligen Mitgliedern erstellt. Es handelt sich damit für Guggler um fremde Inhalte. Für diese Inhalte ist ausschließlich das Mitglied verantwortlich, das die jeweiligen Inhalte eingestellt hat.
§ 11 Zur ordnungsgemäßen Durchführung der Ausschreibungen, insbesondere zur Wahrung der Mitteilungspflichten nach diesen AGB ist es erforderlich, die persönlichen Daten der Mitglieder zu speichern und zu verarbeiten. Guggler gewährleistet den vertraulichen Umgang mit diesen Daten nach Maßgabe der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz.
Verarbeitet werden insbesondere Name, Anschrift und E-Mail-Adresse der Mitglieder. Weitere persönliche Daten erhebt Guggler nur, soweit dies für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung des Nutzungsvertrags, für die Zurverfügungstellung von Guggler oder für die Abrechnung der Nutzung von Guggler erforderlich, durch gesetzliche Vorschriften erlaubt.
§ 12 Ist der Auftragnehmer nach Auftragserteilung verhindert und kann den Auftrag nicht ausführen, ist er verpflichtet für Ersatz zu sorgen, auch wenn dies mit Mehrkosten verbunden ist.
§ 13 13.1

Soweit das Mitglied Unternehmer ist, unterliegt dieser Nutzungsvertrag dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Abkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf. Wenn das Mitglied Verbraucher ist, gilt dies nur, soweit keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere Verbraucherschutzvorschriften entgegenstehen

13.2

Erfüllungsort für die gegenseitigen Leistungen aus dem Nutzungsverhältnis ist der in der Anbieterkennzeichnung angegebene Sitz von Guggler.

13.3

Ist das Mitglied Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat es in der Bundesrepublik keinen allgemeinen Gerichtsstand, wird als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Nutzung von Guggler ebenfalls der in der Anbieterkennzeichnung angegebene Sitz von Guggler vereinbart

13.4

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Regelungen wirksam. Die Parteien des Nutzungsverhältnisses werden die unwirksame Bestimmung durch eine solche ersetzen, die dem Willen der Vertragspartner wirtschaftlich am nächsten kommt. Bei Regelungslücken gilt dies entsprechend.